von Benjamin Bein und Dr. Robert Fischer, Rechtsanwälte bei Austmann & Partner
Einleitung
Für einen Private-Equity-Investor, dessen Geschäftsmodell maßgeblich darauf beruht, durch die eigene Einflussnahme auf ein Unternehmen dessen Wert zu erhöhen und diese Wertsteigerung zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren, ist die Mehrheitsbeteiligung häufig die attraktivste Beteiligungsoption. Diese bietet ihm aufgrund der starken Gesellschafterstellung die Möglichkeit, erheblichen Einfluss auf die Wirkweise des Unternehmens zu nehmen und dessen Entwicklung positiv zu steuern. In Deutschland beträgt der Anteil der PE-Minderheitsbeteiligungen aktuell allerdings nur ca. 12%.
Gerade vor dem Hintergrund, dass insbesondere Familienunternehmen als zentrale Leistungsträger der deutschen Wirtschaft für PE-Investoren interessante Investitionsobjekte sind, sollten PE-Investoren jedoch verstärkt Minderheitsbeteiligungen in Betracht ziehen. Denn nicht zuletzt aufgrund der „Heuschrecken-Debatte“ präferieren Familienunternehmen regelmäßig die Aufnahme eines Minderheitsgesellschafters, um durch diesen einen potentiellen Finanzierungsbedarf zu decken und das Unternehmen trotz alledem für die Familie zu erhalten….
Den kompletten Artikel können Sie in der neuen Ausgabe des EQUITY GUIDES 2016/2017 (ab Seite 44) lesen.
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